Chancengleichheit für alle Generationen
Bei der Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften auf dem Naxos-Gelände im Frankfurter Ostend sollen Familien mit Kindern und Interessenten an Generationen übergreifendem Wohnen die gleichen Chancen haben. Erst nachdem ein CDU-Antrag dahingehend geändert worden war, hat der Ortsbeirat Bornheim-Ostend diesen am Dienstagabend einstimmig gutgeheißen und an den Magistrat weitergeleitet. Ursprünglich hatte die CDU beantragt, Familien mit mindestens zwei Kindern zu bevorzugen. Das kam bei den anderen Parteien nicht gut an. Martin Ried machte für die Grünen klar, dass diese beim Wohnen nicht kinderreiche Familien und Interessenten an Generationen übergreifendem Wohnen gegeneinander ausspielen wollten und hatte die Änderung vorgeschlagen.
In ihrem Antrag wirft die CDU weitere Fragen auf, die sie vom Magistrat beantwortet wissen will. Wie ihr Sprecher Thomas Dürbeck sagte, gehe es der CDU nicht darum, den Elan der an Naxos interessierten Baugenossenschaften und anderen Gruppen „abzuwürgen“. Aber er plädiere für klare und offene Verhältnisse. Er habe beim so genannten Spatenstich der sechs an Naxos interessierten Gruppen deren Begeisterung miterlebt und fürchte, dass dann eine kalte Dusche komme, zumal er den Eindruck gehabt habe, die Gruppen – unter ihnen auch Bauherrengemeinschaften – wollten von der Stadt „günstigere Bedingungen als normale Bauträger“. Und wenn Ja, dann kämen doch wohl nur große Familien in Frage, die in Frankfurt schwer Wohnungen finden. Wie Kim Duchscherer vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen und als Sprecher der sechs Gruppen sagte, wolle man keine Extras. Und wenn die Stadt Gelände in Erbbaupacht vergebe, würden Familien mit Kindern durch diese Form ohnehin speziell gefördert.
Der Magistrat soll nun dem Ortsbeirat auch Fragen nach dem Grundstückspreis beantworten. „Ist es richtig, dass der Bodenrichtwert bei einer Ausnutzung mit einer Geschoßflächenzahl von 2,2 dann 1200 Euro pro Quadratmeter beträgt und bei einer Ausnutzung von 3,0 1450 Euro? Ferner steht die Frage im Raum: „Ist beabsichtigt, den Wohnungsgenossenschaften die Grundstücke in Erbbaurecht zu Preisen unter Marktwert zu überlassen?“