Kein Dauerwohnrecht

Bei der außerordentlichen Generalversammlung von Fundament bauen wohnen leben eG am 12. November 2011 hat die Mehrheit der anwesenden Mitglieder gegen ein Dauerwohnrecht nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und auch gegen ein Wohnrecht nach § 1093 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gestimmt.

Dauerwohnrecht ist eine Eigentumsform und nicht zu verwechseln mit dem “dauernden Nutzungsrecht“, auf das ein Mitglied nach Überlassen einer Genossenschaftswohnung Anspruch hat.